Pipjorke GmbH - Container Düsseldorf

Wohin Schnee entsorgen?

An schneereichen Tagen ist jeder Hauseigentümer, jeder Grundstückbesitzer etc. dazu verpflichtet, Geh-/Radwege und Fahrbahnen (wie in der Rubrik „Wo besteht Streupflicht?“ beschrieben) zu räumen.

Nun stellt sich sicherlich die Frage „Wohin Schnee entsorgen?“, sprich wo kann/darf/soll man Schnee aufhäufen bzw. wo darf ich die Schneemassen 'lagern’, bis sie endgültig geschmolzen sind.

Auch hierzu gibt es bestimmte Richtlinien, an die es sich zu halten gilt. Selbstverständlich darf Schnee nicht so geräumt werden, dass Verkehrs- oder Gehwege blockiert werden, sodass es zu einer Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrs oder anderen Fortbewegungsarten (Fahrrad/Fußgänger) kommt. Insofern der Schnee die Fahrbahn an sich nicht versperrt oder beschränkt, darf Schnee an geeigneten Fahrbahnrändern oder Fahrbahnquerschnitten abgeladen werden. Gegebenenfalls muss der Verantwortliche die Schneemassen auf dem eigenen Privatgeländen (Vorgärten etc.) ablegen. Bei Nichteinhaltung der Richtlinien kann es zu strafrechtlichen Maßnahmen kommen.

Private Räumungsdienste sind häufig auch für eine Abholung und professionelle Entsorgung des Schnees verantwortlich und bieten hier diverse Service-Angebote an, auf die der Kunde zurückgreifen kann, gerade wenn Unsicherheit bei der Räumung besteht. Sobald der Schnee zu tauen beginnt, ist es wichtig, darauf zu achten, dass Entwässerungsrinnen sowie Straßenabläufe (Gullys etc.) freigehalten werden.

"Wohin Schnee entsorgen?" ist nicht Ihre einzige Frage? Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf unserer Richtig Räumen Service-Seite oder Sie kontaktieren unser Team bei verbleibenden Unklarheiten und wir erstellen Ihnen Ihr persönliches Angebot für unseren Winterdienst Düsseldorf.

 

Zurück

Kontakt