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Was passiert, wenn ich den Winterdienst nicht durchführe?

Das Straßenreinigungsgesetz sieht vor, dass jeder Hauseigentümer dazu verpflichtet ist, (so wie in der Rubrik „Wie Schneeräumung?“ beschrieben) zu räumen.  Bei Nichteinhaltung der Vorschriften kann es zu mehr oder weniger hohen Geldstrafen (bis zu 10.000€) kommen. Bei folgeschwereren Fehlern wie z.B. Personenschäden, die durch falsches Räumen und Glatteisbildung auf Gehwegen oder Fahrbahnen hervorgerufen wurden, kann es zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen, wie bspw. einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Am sichersten ist es, immer vorzusorgen und sich umfassend über Richtlinien und Vorgaben zu informieren, sodass es zu keinen Missverständnissen kommt und Fehlern vorgebeugt wird.

Genaue gesetzliche Bestimmungen können Sie dem Straßenreinigungsgesetz entnehmen, welches zumeist auch online auf der jeweiligen Internetseite Ihres Wohnortes einzusehen ist.

"Was passiert, wenn ich den Winterdienst nicht durchführe?" ist nicht Ihre einzige Frage? Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf unserer Richtig Räumen Service-Seite oder Sie kontaktieren unser Team bei verbleibenden Unklarheiten und wir erstellen Ihnen Ihr persönliches Angebot für unseren Winterdienst Düsseldorf.

 

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