Pipjorke GmbH - Container Düsseldorf

Wo besteht Streupflicht?

In der Straßenreinigungssatzung sind zu der Frage, wo Streupflicht besteht bzw. wo Schneeräumung stattfinden muss, folgende Richtlinien festgelegt:

Gehwege sind in einer Breite von 1 Meter, Fußgängerstraßen und Straßen, bei denen kein oder kein getrennter Gehweg vorhanden ist (z.B. wohnumfeldverbesserte oder verkehrberuhigte Bereiche), sind auf beiden Seiten, in Sackgassen oder Wendehämmern auf allen Seiten, in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite, mindestens jedoch 1 Meter, von Schnee freizuhalten.

An Bus- und Straßenbahnhaltestellen muss außerdem ein Weg für den Ein- und Ausstieg frei geräumt werden.

Den Schnee auf dem Gehwegrand zur Fahrbahn oder auf dem angrenzenden Fahrbahnrand lagern.

Bitte darauf achten, dass Überwege, Rinnsteine, Gullys und Hydranten schneefrei bleiben.

Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn geschafft werden.

"Wo besteht Streupflicht?" ist nicht Ihre einzige Frage? Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf unserer Richtig Räumen Service-Seite oder Sie kontaktieren unser Team bei verbleibenden Unklarheiten und wir erstellen Ihnen Ihr persönliches Angebot für unseren Winterdienst Düsseldorf.

 

Zurück

Kontakt